Rechtsprechung
LAG Sachsen, 07.01.2000 - 3 Sa 601/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingruppierung in die richtige Vergütungsruppe des Bundesangestelltentarifvertrags-Ost (BAT-O); Rückgruppierung eines Leiters des Sachgebiets Kindernotdienst und Jugendnotdienst; Erfüllen der Tätigkeitsmerkmale für Angestellte im Sozialdienst und Erziehungsdienst
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Korrigierende Rückgruppierung: Leiter des Sachgebiets Kinder- und Jugendnotdienst bei der Stadt Dresden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 30.03.1999 - 11 Ca 900/98
- LAG Sachsen, 07.01.2000 - 3 Sa 601/99
- BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 94/95
Eingruppierung: Sozialarbeiter als Leiter eines Jugendhauses
Auszug aus LAG Sachsen, 07.01.2000 - 3 Sa 601/99
Als Arbeitsvorgang ist dabei anzusehen eine unter Hinzuziehung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (ständige Rechtsprechung des BAG, siehe z. B. Urteil vom 12.06.1996 - 4 AZR 94/95 - in AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).Die Mitwirkung in übergeordneten Gremien, der Abschluss von Verträgen, Verwaltungstätigkeiten und persönliche Fortbildung stellen Zusammenhangstätigkeiten dar (zum einheitlichen Arbeitsvorgang bei Leitungstätigkeiten vgl. auch BAG, Urteil vom 13.12.1995 - 4 AZR738/94 - in AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT-O ; BAG, Urteil vom 12.06.1996, a. a. O.).
Es kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei den der Inobhutnahme zugrunde liegenden Not- und Gefahrenlagen um besonders schwierige Fallgestaltungen handelt (vgl. auch BAG vom 12.06.1996, a. a. O.).
Die Qualifizierung der Heraushebung als eine "erhebliche" bedeutet eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung, so dass eine besonders weitreichende hohe Verantwortung zu fordern ist (ständige Rechtsprechung des BAG, siehe auch Urteil vom 12.06.1996, a. a. O., m. w. N.).
Eine Spitzenposition des gehobenen Verwaltungsdienstes kann hierin nicht gesehen werden (vgl. auch BAG vom 12.06.1996, a. a. O.).
- BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96
Korrigierende Rückgruppierung
Auszug aus LAG Sachsen, 07.01.2000 - 3 Sa 601/99
Denn aus den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen (§ 3 des Vertrages vom 21.04.1992, Bl. 95 d. A., und 9 1 Ziffer 1 des Änderungsvertrages vom 03.11.1992, Bl. 96 d. A.) ergibt sich, dass die Beklagte dem Kläger lediglich im Wege des Normenvollzuges diejenige Vergütung gewähren will, die ihm tarifvertraglich zusteht (vgl. auch EAG, Urteil vom 18.02.1998 - 4 AZR 581/96 - in NZA 98, 950 ff. ).Im Falle der korrigierenden Rückgruppierung gilt lediglich eine modifizierte Darlegungs- und Beweislastregel (vgl. BAG, Urteil vom 11.06.1997 - 10 AZR 724/95 - in AP Nr. 6 zu § 20 BMTG II; BAG, Urteil vom 18.02.1998 - 4 AZR 581/96 in AP Nr. 239 zu §§ 22, 23 BAT 1975 NZA 98, 950 ff. Der Personalrat 99, 225 f.).
- BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84
Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt
Auszug aus LAG Sachsen, 07.01.2000 - 3 Sa 601/99
Der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des BAG vom 19.03.1986 (4 AZR 470/84, in AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975) ist nichts anderes zu entnehmen. - BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95
Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers
Auszug aus LAG Sachsen, 07.01.2000 - 3 Sa 601/99
Im Falle der korrigierenden Rückgruppierung gilt lediglich eine modifizierte Darlegungs- und Beweislastregel (vgl. BAG, Urteil vom 11.06.1997 - 10 AZR 724/95 - in AP Nr. 6 zu § 20 BMTG II; BAG, Urteil vom 18.02.1998 - 4 AZR 581/96 in AP Nr. 239 zu §§ 22, 23 BAT 1975 NZA 98, 950 ff. Der Personalrat 99, 225 f.). - BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 193/63
Vollstreckbarkeit von Urteilen
Auszug aus LAG Sachsen, 07.01.2000 - 3 Sa 601/99
Man mag die Frage, ob mit der rechtskräftigen Feststellung einer Rechtsfolge auch deren Entstehungszeitpunkt festgelegt ist, bejahen oder verneinen (…zum Streit siehe Stein/Jonas/Leipold, ZPO , 21. Auflage, § 322 Rdnrn. 260, 261; für die Unterlassungsklage siehe BGH, Urteil vom 17.03.1964 - Ia ZR 193/63 - in NJW 65, 689 ff.: Feststellung der Unterlassungsverpflichtung nur für die Zeit ab Klageerhebung).
- BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
Korrigierende Rückgruppierung
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Januar 2000 - 3 Sa 601/99 - wird zurückgewiesen.